EU Digitalstrategie 2030 – Zielvorstellungen für das digitale Zeitalter

Europas Weg in die Digitale Dekade und die Ziele bis dahin

Am 9. März 2021 präsentierte die EU-Kommission die Zielvorstellungen für das digitale Zeitalter bis 2030. Kernpunkte der Digitalstrategie sind der Aufbau von Kompetenz, der Digitale Wandel in Unternehmen, die Schaffung von sicheren und nachhaltigen digitalen Infrastrukturen sowie die Digitalisierung des Öffentlichen Dienstes.

Die Ambitionen der EU sollen in Hauptetappen gegliedert werden und durch ein Ampel-Monitoringsystem begleitet werden. Zudem sind länderübergreifende Projekte geplant zur Schließung von Lücken in kritischen Kapazitäten der EU. Interessant ist der Schwerpunkt „Digitale Bürgerschaft“ zur Stärkung der Rechte und Grundsätze der Unionsbürger:innen. Damit ist gemeint, dass die Wahrung europäischer Werte sich im digitalen Raum fortsetzen sollen.

Folgende Grundsätze soll die EU Digitalstrategie 2030 verfolgen:

  • Sicheres und vertrauensvolles Online-Umfeld
  • Digitale Bildung und Know-How Aufbau
  • Umweltfreundliche digitale Systeme und Geräte
  • Menschenzentrierte Dienste
  • Ethische Grundsätze für Künstliche Intelligenz
  • Schutz von Kindern in der Online-Welt
  • Zugang zu digitalen Gesundheitsdiensten
  • Transparenz, Schutz der Privatsphäre und Meinungsfreiheit

Damit setzt die EU den Baustein für die nächsten Schritte einheitliche Normen und Standards zur Regulierung von digitalen Lieferketten zu schaffen.

In der nächsten Etappe sollen die Zielvorstellungen der Unionsbürger:innen mittels Konsultationsverfahren gesammelt werden. Daraufhin sollte bis Ende des Sommers 2021 ein Digital-Politikprogramm erarbeitet werden. Die Interinstitutionellen Erklärung zu den Digitalgrundsätzen sollte bis Ende 2021 zu ersten Fortschritten führen.

Ein digitaler Binnenmarkt für Europa

Die EU hat erkannt, dass im internationalen Wettbewerb Daten immens wichtig sind und Europa als Markt in der Digitalwirtschaft großes Gewicht hat. Die Handhabung der Daten der Unionsbürger:innen kann entscheiden sein für den zukünftigen Wohlstand in der EU. Damit die europäische Wirtschaft tatsächlich davon profitieren kann, soll die Digitale Datenstrategie durch Schaffung eines Binnenmarktes einen erheblichen Wettbewerbsvorteil entstehen lassen. Damit sollen Daten innerhalb der EU branchenübergreifend weitergegeben und ein Datenzugang neu geregelt werden. Ein weiteres Ziel ist die Bündelung der Kräfte zur Schaffung europäischer Cloud-Kapazitäten. Mit einer EU-weiten Datenverwaltung können beispielsweise Sensorendaten zur Effizienzsteigerung von Betrieben erfasst und ermittelt , Echtzeit-Navigation und Benachrichtigung ermöglicht oder Industrie- sowie Geschäftsdaten zur Optimierung von Geschäftsprozessen eingesetzt werden.

Neues Gesetz für Gatekeeper

Ende des Jahres 2020 hat die EU einen Vorschlag für eine Verordnung über digitale Märkte veröffentlicht. Hierbei soll das Konzept des EU-Binnenmarktes verfolgt werden und „Große Plattformen“, die als Gatekeeper (mehr als 10% der EU-Bevölkerung wird erreicht) bezeichnet werden, dazu anhalten ein faires Geschäftsumfeld zu unterstützen. Das bedeutet, das Gesetz über digitale Märkte hilft dabei abhängige gewerbliche Nutzer und Kunden vor unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen. Somit dürfen Gatekeeper beispielsweise ihre Produkte nicht stetig vor Dritten vor reihen oder verhindern, dass Kunden auch außerhalb der Plattform Kontakt zu den Drittanbietern suchen. Somit wird es nicht mehr erlaubt sein, dass beispielsweise vorab installierte Software auf Smartphones nicht deinstalliert werden kann.

Wie will die EU das sicherstellen? Mit Geldbußen (bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens), Zwangsgeldern (bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes) und in schwerwiegenden Fällen kann es sogar so weit führen, dass Geschäftsbereiche veräußert werden müssen. Ziel des Gesetzes über digitale Märkte, neben dem Konsumentenschutz, ist es auch kleinere Online-Plattformen in der EU zu unterstützen und ein einheitliches Regelwerk innerhalb der EU zur Verfügung zu stellen.

Mehr Erklärung zum Digital Markets Act (DMA).

KI-Strategie der EU

1. An der Front Künstlicher Intelligenz (KI)

Die EU arbeitet bereits seit Jahren an Ansätzen zur Regulierung von KI Entwicklungen für Hersteller, Betreiber und Nutzer. Eine vertrauensvolle und robuste KI ist Voraussetzung für eine nachhaltige KI-Nutzung (Weissbuch zur Künstlichen Intelligenz). Die EU will zukünftig sogar bis zu 20 Milliarden jährlich in diesen Sektor investieren.

2. EU-Rechtsrahmen für KI

Was passiert, wenn eine KI eine Fehlfunktion hat? Wer soll dafür haften, wenn dadurch Menschen verletzt werden? Wo Chancen bestehen, existieren oft auch Risiken. Gerade bei der Entwicklung von KI besteht die Gefahr der Verletzung der Privatsphäre oder Diskriminierung. Damit solche Nachteile reduziert werden, plant die EU einen Rechtsrahmen zu schaffen, der diese Fallkonstellationen, also beispielsweise die zivilrechtliche Haftung, behandeln soll. Zudem soll geregelt werden wie ein KI-Einsatz in der Justiz (Innenausschuss KI im Strafrecht) gehanhabt werden kann. Es lohnt sich hier die Entwicklungen im Auge zu behalten, da nicht nur die Hersteller einer KI betroffen sind, sondern auch jene Unternehmen als Betreiber, die eine KI einsetzen. Besonders Hochrisikoanwendungen im Bereich HR, Bildung (zB Leistungsbeurteilung von Schülern), Medizinische Verfahren, Strafrecht und Justiz im Allgemeinen, Autonomes Fahren, Energiewirtschaft, Abhaltung von Wahlen, militärische Systeme oder Vergabe von Krediten werden als wichtig eingestuft und sollen zukünftig näher geregelt werden.

3. Ethische Aspekte der KI und Robotik

Da in der Gesellschaft etablierte Vorurteile bei Herstellung einer Software übertragen werden, spielt die Wertehaltung in der Programmierung (Softwareethik) eine große Rolle. Das europäische Konzept für Exzellenz und Vertrauen von KI-Anwendungen schafft Ethiknormen mit einer eigenen Rechtssetzungsinitiative. Diese soll Ethikgrundsätze festlegen, unter denen eine Entwicklung und der Betrieb von KIs gestellt werden. Werte wie, Transparenz, Schutz vor Diskriminierung, soziale Verantwortung, Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes, Rechenschaftspflicht und Sicherheit, spielen dabei eine große Rolle. Damit soll der Mensch in den Mittelpunkt gestellt werden und „AI made in EU“ ein besonderes Gütesiegel für Sicherheit und Nachhaltigkeit darstellen.

Mehr dazu: Digitale Ethik in Theorie und Praxis

4. Corporate Digital Responsibility (CDR)

Gerade solche Entwicklungen wie sie die EU vorantreibt, verstärken die Motivation vieler Unternehmen sich näher mit den eigenen digitalen Unternehmenswerten auseinander zu setzen. Eine nachhaltige Digitalwirtschaft lässt Anwender:innen vertrauensvoll Produkte und Dienstleistungen nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen sind Organisationen bemüht sich mit ihrem eigenen Wertekompass hinsichtlich der Datennutzung zu hinterfragen. Die digitale Unternehmensverantwortung (CDR) schafft Prozesse und Rahmenbedingungen, um Vertrauen bei den Kunden aufzubauen sowie Nutzungsbarrieren abzubauen. Damit wird einerseits die Reputation gestärkt, andererseits eine solide Ausgangsbasis dafür geschaffen, dass das Produkt oder die Dienstleistung überhaupt erst vom Endkunden angenommen wird. Denn bestehen Zweifel (Mangel an Transparenz) oder Misstrauen (Datenmissbrauch, Verstöße gegen ethische Grundsätze) wird ein Angebot erst gar nicht in Anspruch genommen und die bisherigen Investitionen gehen schlimmstenfalls unter. Mit CDR erarbeiten sich mittlerweile Organisationen europaweit Prinzipien und Grundsätze für die Zukunft der Digitalwirtschaft: eine menschen- und werteorientierte Gestaltung der Digitalisierung.

EU Digitalstrategie – Die Digitale Dekade hat begonnen

Die EU Digitalstrategie 2030 zeigt viele umfangreiche Konzepte zur zukünftigen Datennutzung im europäischen Wirtschaftsraum. Kaum ein Unternehmen wird nicht die nächsten Jahre das Thema digitale Nachhaltigkeit oder digitale Unternehmensverantwortung auf der Agenda stehen haben. Um sicher zu stellen, dass alle von dem Fortschritt profitiert, werden ethische Grundsätze in der Konzeption, Entwicklung, Umsetzung und im Betrieb von neuen Technologien berücksichtigt werden müssen.

Je eher Unternehmen sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen in der Projekt-Pipeline der EU auseinandersetzen, desto schneller können sie am Markt einen Mehrwert anbieten und gewährleisten, dass ihre Kunden langfristig auf ein nachhaltiges Qualitätsmerkmal setzen.

Mag. Karin Dietl ist selbständige Unternehmensberaterin und Spezialistin für Datenschutz-Compliance. Sie startete ihre Ausbildung als Textilchemikerin, absolvierte neben der Anwaltsprüfung mehrere Jahre in internationalen Wirtschaftskanzleien und beschäftigt sich seit 2010 mit der Digitalwirtschaft. Derzeit berät sie Unternehmen zu den Themen Informationssicherheit, Datenschutz, Risikomanagement sowie Digitaler Ethik und Corporate Digital Responsibility. Sie führt zudem Datenschutz-Audits durch und wird für Unternehmen als Datenschutzbeauftragte tätig. Darüber hinaus ist sie Fachvortragende bei Veranstaltungen und Autorin zahlreicher Fachpublikationen.

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