Die Blockchain – ein rechtliches Minenfeld?

Die Blockchain ist immer ein Thema, doch wie steht es um die rechtlichen Fragen?

Die Blockchain revolutioniert viele Bereiche der Vertragsgestaltung und der Hype um Bitcoin etc. heizt dies zusätzlich an. Sogenannte Smart Contracts sollen Transaktionen vereinfachen, jedoch ergibt dies unter anderem auch neue rechtliche Probleme.

In den letzten Monaten ist ein eigentlicher Hype um Bitcoin und seine etwas weniger bekannten Crypto-Währungs-Kollegen ausgebrochen. Viele sehen hier bereits die nächste Blase am Entstehen, andere setzen die dahinterliegende Blockchain – Technologie bereits mit der Erfindung des Internets gleich.

Crypto-Währungen basieren alle auf einem dezentralen Verschlüsselungsverfahren und einer dezentralen Erfassung der Transaktionen, dies ermöglicht Peer to Peer (P2P) Transaktionen ohne, dass eine zentrale Clearingstelle benötigen wird. Crypto-Währungen bauen auf der sogenannten Blockchain – Technologie auf. Die Blockchain schafft eine dezentrale Buchhaltung aller Transaktionen und verhindert dadurch eine Manipulation einer einzelnen Transaktion. Die Blockchain birgt noch einige andere Vorteile und kann auf verschiedene Arten eingesetzt werden. Mittlerweile wird die Technologie – neben reinen Währungsapplikation – für diverse andere Anwendungen genutzt. Viele Technologieexperten sehen gerade darin das grosse Potential und nicht unbedingt in der reinen Crypto-Währung. Für eine detaillierte Erklärung der Technologie wird an dieser Stelle auf den Artikel von Markus Wyss verwiesen.

Diese verschiedenen neuen Anwendungen werfen natürlich auch neue rechtliche Fragen auf. Die meisten Staaten haben mittlerweile Crypto-Währungen auf die eine oder andere Art reguliert und damit zumindest teilweise regulatorische Klarheit geschaffen. Die schnelle Weiterentwicklung dieser noch jungen Technologie führt aber dazu, dass viele rechtliche Fragen noch unbeantwortet sind. Nachfolgend werden vor allem einige rechtliche Fragen in Bezug auf Contracts genauer beleuchtet.

Smart Contracts – Neue Arten der Verträge

Die Idee von Smart Contracts kam nicht erst durch das Blockchain – Prinzip auf. Nick Szabo beschrieb das Konzept von Smart Contracts bereits 1997.

Einen vereinfachten Smart Contract dürften alle Leser auch bereits einmal abgeschlossen haben. Szabo beschreibt den Kauf eines Snacks aus einer „Vending Machine“ als Smart Contract (The Idea of Smart Contracts). Die Maschine schliesst für den Betreiber mit dem Konsumenten einen vordefinierten Vertrag ab (Geld gegen Snack) und führt diesen automatisch aus, sobald alle Bedingungen erfüllt sind. Der Snackautomat funktioniert, weil der Vertrag sehr einfach und klar ausgestaltet ist, Geld gegen Snack. Ausserdem kann ich mit einen Blick durch die Glasscheibe nachprüfen, ob die Ware wirklich vorhanden ist und somit ist das Vertrauen vorhanden, um die Maschine mit meinem Geld zu füttern. Der Automat kann wiederum prüfen, ob es sich um ein „Fünflieber“ oder mein Hosenknopf handelt. Die Risiken sind auf beiden Seiten sehr überschaubar.

Im digitalen Bereich war die Prüfung der korrekten Information lange nur schwer möglich, Dateien lassen sich in der Regel duplizieren und verändern, und nur ein Bruchteil der Online- Datenbanken tauscht miteinander Informationen aus. So kann ich mit Paypal zwar ein MP3-Album bezahlen; ob der Download funktioniert, kann der Bezahldienst aber nicht ermitteln (vgl. Erst Bitcoin, dann die Welt). Umgekehrt bestand bis anhin die Gefahr, dass digitales Geld doppelt ausgeben wurde oder ich auf einen Intermediär wie Paypal angewiesen war.

Damit eine Software die Verträge („Smart Contracts“) bis anhin ausführen konnte, benötigte sie nachprüfbar korrekte Informationen und bis jetzt Zugang zu einer schier endlosen Zahl von Datenbanken. Beides war im Netz lange ein Problem. Die Blockchain hat dieses Sicherheitsproblem durch Dezentralisierung gelöst, verhindert Betrug und macht es effizienter als bestehende Systeme (vgl. What are Smart Contracts, and What Can We do with Them?).

Ähnlich wie beim Snackautomaten kann ich die wesentlichen Vertragsbestandteile nun in einen Code fassen und bin mir bei einer Bezahlung sicher, dass die erhaltenen Bitcoins nicht bereits an einem andern ausgeben wurden. Erst durch diese zusätzliche Sicherheit, ist das Vertrauen vorhanden Verträge zu digitalisieren und zu automatisieren.

Code vs. Worte

Smart Contracts bieten zu klassischen Verträgen einige Vorteile aber auch einige Nachteile.

Ein Vorteil eines Smart Contract ist sicherlich die schnelle und automatisierte Abwicklung, klassische Verträge müssen dagegen erst durch Menschen umgesetzt werden. Ein Raum für Interpretation ist nicht vorhanden, der Programmcode wird immer gleich ausgeführt, egal ob dies sinnvoll ist oder nicht. Wogegen ein Mensch einen unsinnigen Vertrag zumindest in Frage stellen würde, offensichtliche Fehler werden erkannt und eine entsprechende (unkomplizierte) Reaktion ist möglich. Ein Smart Contract erkennt dagegen einen Fehler nur, wenn der Programmcode eine entsprechende Prüfung vorsieht. Es müssen daher alle Eventualitäten programmiert werden. Wer schon einmal eine AGB gelesen hat, in der versucht wurde alle Eventualitäten zu berücksichtigen, weiss wie schwer verständlich dies wird. Dies in einem Smart Contract umzusetzen wird deshalb sehr aufwendig und man wird kaum an alle Eventualitäten denken. Ein Smart Contract eignet sich im Moment vor allem für einfache Vertragsverhältnisse, welche keine Interpretation verlangen und schlussendlich eine klare Ja/Nein oder erfüllt/nicht erfüllt Antwort möglich ist.

Zwei Beispiele:

Beauftrage ich jemanden mit der Erstellung und Ablieferung eines Unternehmenslogos, erwarte ich im Ergebnis ein Logo, welches meinem Geschmack entspricht. Dies lässt sich nur schwer in einen Vertrag fassen. In einem Smart Contract könnte ich allenfalls Vorgaben zur Form, Farbe, etc. machen, eine automatische Prüfung bleibt schwierig. Stellt die automatische Prüfung keinen Fehler fest, wird die Ablieferung im Smart Contract bestätigt und das Geld wird freigegeben, egal ob mir das Ergebnis gefällt oder nicht.

Kauft man über ein Flohmarktportal im Internet einen gebrauchten Esstisch, möchte man vor allem sichergehen, dass der Tisch überhaupt ankommt. Hierzu bietet ein Smart Contract mehr Sicherheit als ein klassischer Vertrag. So kann der Kaufpreis an den Smart Contract überwiesen werden und dieser gibt den Betrag frei, sobald der Tisch im Trackingsystem des Spediteurs als zugestellt erfasst wird. Beide Parteien haben die Sicherheit, dass das Geld bzw. die Ware ankommt, ohne dass zusätzlich ein Treuhänder eingeschaltet werden muss. 

Sofern beide Parteien einverstanden sind, kann ein Vertrag jederzeit angepasst werden, dies ist aber leider bei einem Smart Contract meist nicht oder nur sehr umständlich möglich. Sobald Smart Contracts aktiv ist, lässt sich ein Fehler nicht mehr so einfach korrigieren, der Programmcode soll ja gerade nicht mehr manipuliert werden können. Dies bietet den Vorteil, dass eine einseitige Leistungsverweigerung ebenfalls schwieriger wird. Kommt es zum Streit, besteht zum einen die Gefahr, dass der Smart Contract trotzdem ausgeführt wird und zum anderen gibt es noch keine Rechtpraxis betreffend Klagen in Bezug auf Smart Contracts. Durch ein Multisig Verfahren (Freigabe durch zwei von drei Parteien) kann vorgängig ein unabhängiger Dritter bestimmt werden, welcher als Schiedsrichter fungiert und damit ein Blockieren verhindern kann. Nicht alle Streitigkeiten lassen sich durch dieses Hilfsmittel verhindern. Es sollte daher trotzdem die Zuständig und eine Schiedsordnung geregelt werden.

Die meisten Verträge sind nicht öffentlich und sollen auch nicht öffentlich werden. Im internationalen Rechtsverkehr werden zudem Rechtsstreitigkeiten meist durch private Schiedsgerichte entschieden. Diese Entscheide sind der Öffentlichkeit ebenfalls nicht zugänglich. Smart Contract können dagegen teilweise oder ganz öffentlich sein, da sie über die Blockchain ersichtlich sind oder zumindest die Transaktionen nachverfolgt werden können. Diese Transparenz ist nicht immer gewollt. Die Öffentlichkeit eines Smart Contracts hat aber noch einen weiteren Nachteil, er könnte von einem Dritten gehackt werden. Der „The Dao Hack“ hat das deutlich vor Augen geführt. Was wiederum zu einer weiteren Frage führt, nämlich wer haftet für den Programmcode. Ist ein klassischer Vertrag lücken- oder fehlerhaft, muss schlussendlich ein Richter eine Interpretation vornehmen, ein Dritter wird daraus aber kaum einen Vorteil ziehen können. Nutzt ein Dritter eine Lücke in einem Smart Contract aus, sind plötzlich beide Parteien geschädigt. Durch die Anonymität ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit den Täter ausfindig zum machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Einfacher ist es daher gegen den Ersteller des Smart Contract vorzugehen. Es stellt sich hier die Frage inwieweit ein Entwickler haftbar wird. Den fehlerlosen Programmcode wird es nicht geben, es muss daher eine Lösung gefunden werden, wie damit umgegangen wird. Wird ein Smart Contract für einen Dritten erstellt, gilt es auch die Haftungsfrage zu regeln, zumal für den Entwickler die Höhe der Vertragssumme oder die Anzahl der Verträge oft nicht bekannt sein wird.

Durch die Sicherheit, dass das Geld (Coins) erst bei Erfüllung freigegeben wird, müssen sich die Parteien nicht mehr zwingend kennen. Anonyme und Massentransaktionen werden dadurch möglich. Geht etwas schief, wird eine Rückabwicklung durch die Anonymität und der sofortigen Transaktion fast unmöglich. Sendet man einen Coin an die falsche Adresse gibt es keine Bank, welche die Transaktion stoppen könnte.

Nicht alle Verträge können via Smart Contract abgeschlossen werden, da bei Smart Contracts zusätzliche Formvorschriften nicht eingehalten werden können. Eine handschriftliche Unterschrift oder gar eine notarielle Beglaubigung ist nicht möglich. Evtl. wäre eine Verknüpfung mit einer qualifizierten digitalen Signatur möglich, diese hat sich in der Schweiz bis heute noch nicht durchgesetzt.

Fazit zur rechtlichen Lage

Für einfache und gut zu standardisierende Vertragsverhältnisse ist ein Smart Contract sicherlich sinnvoll, bspw. im IoT-Bereich kann dies notwendig werden, um viele standardisierte Mikrozahlungen überhaupt effizient abzuwickeln. Für komplexere Vertragsverhältnisse wird die Umsetzung schnell sehr aufwendig und das Risiko für Fehler steigt.

Yves Gogniat ist Experte für Informations- und Technologierecht mit den Schwerpunkten Datenschutz und IT-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt über ein breites Wissen in den Bereichen Blockchain-Technologie, Krypto-Währungen und hat seine Erfahrungen in verschiedenen Kanzleien sowie in der öffentlichen Verwaltung gesammelt.

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