Markenschutz und Blockchain – Eine Marke digital schützen

Der Schutz der eigenen Marke wird in der heutigen Zeit zunehmend wichtiger

Markenrecht und Blockchain, lässt sich das verbinden? Ja – der Markenschutz könnte schon bald durch die Blockchain sicherer und effizienter werden.

Unternehmen und Start-ups schützen die Namen ihrer Produkte und Dienstleistungen, um eine aussagekräftige und einprägsame „brand“ zu kreieren. Markenschutz gewinnt daher stetig an Bedeutung. Eine brand zu bewerben und bekannt zu machen, ist die eine Seite der Medaille, die andere Seite ist der rechtliche Schutz des Namens als Marke.

In Österreich kommt ein Schutz beim österreichischen Patentamt (ÖPA) infrage. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ist in der Schweiz zuständig für Markenanmeldungen. In Deutschland muss die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingebracht werden. Wenn man europaweit tätig sein möchte, ist eine Markenanmeldung beim Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante zu empfehlen. Auch internationale Markenanmeldungen über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) mit Sitz in der Schweiz sind möglich.

Je nachdem, bei welchem Amt welches Staates die Marke registriert wird, erstreckt sich der Schutz nur auf dieses Territorium. Je größer das Territorium, desto teurer und komplexer das Verfahren. Die Anmeldung muss daher gut durchdacht werden und sollte mit anwaltlicher Beratung erfolgen.

Nähere Informationen zu Markenanmeldungen finden Sie in meinem Betrag Markenanmeldung – Wie Kann Ich Logos Und Namen Schützen?

Marken im digitalen Zeitalter schützen

Beim EUIPO werden jedes Jahr über 135 000 Marken eingetragen und die Verfahren sind oft komplex und langwierig. Es gibt jedoch verschiedene Ansätze, wie man den Schutz von Marken im digitalen Zeitalter transparenter, umfassender und effektiver gestalten könnte. Hier kommt die Blockchain ins Spiel. Sie ist eine digitale Datei, in der dieselbe Information von teilnehmenden Mitgliedern dezentral gespeichert wird. In regelmäßigen Abständen werden Blöcke an die bestehenden Informationen angehängt. Jeder Teilnehmer besitzt somit die gesamte Blockchain und diese ist für sämtliche Teilnehmer transparent und einsehbar.

Bekannt wurde die Blockchain durch die Kryptowährung Bitcoin. Mittlerweile gibt es eine Reihe an Kryptowährungen und auch die Funktionen der Blockchain haben sich deutlich erweitert. Banken, Automobilhersteller oder Versicherungen nutzen die Blockchain, um nur ein paar wenige Beispiele zu nennen. Selbst im Gesellschaftsrecht spielt die Blockchain eine Rolle, da sie klare Eigentumsverhältnisse schaffen kann.

Im Rahmen des Markenschutzes ließe sich die Blockchain dahingehend einsetzen, dass Marken nicht mehr im Rahmen eines einfachen Verzeichnisses oder Registers eingetragen, sondern mit einem fälschungssicheren Zeitstempel und einer digitalen Beschreibung der Marke in die Blockchain eingefügt werden. Es ließe sich damit ein weltweites, dezentrales Verzeichnis der Markeneintragungen erstellen, in welches jeder Einsicht nehmen kann und welches völlig transparent und sicher vor Manipulationen ist.

Automatische Rechercheprogramme könnten die Blockchain auf idente Marken durchsuchen und damit automatisch vermeiden, dass doppelte Marken oder Plagiate angemeldet werden. Selbst ähnliche Marken könnten mittels einer einfachen KI gesucht werden. Wofür man heute noch aufwendige Recherchearbeit in den diversen Registern leisten muss, könnte bald der Vergangenheit angehören und in Zukunft ganz digital funktionieren.

Lizenzvergabe via Blockchain

Eine weitere interessante Möglichkeit des Einsatzes dezentraler Peer-to-Peer-Kommunikation im Markenrecht wäre die Vergabe von Lizenzen über die Blockchain. Lizenzen im Markenbereich werden heutzutage häufig nach langen Verhandlungen in umfassenden Verträgen vereinbart. Wer eine solche Lizenz besitzt, ist oft für Außenstehende nicht erkennbar. Es gibt kein Verzeichnis der Lizenznehmer einer Marke – es ist daher nicht immer leicht ersichtlich, ob jemand Produktpiraterie betreibt oder rechtmäßiger Lizenznehmer ist.

Kreiert man eine Marke und möchte diese etwa über eine Lizenz oder ein Franchisesystem vertreiben, so bietet sich an, Dritten die Vergabe einer Lizenz im Rahmen einer Blockchain zu ermöglichen. Der Dritte bezahlt auf einer Plattform einen Geldbetrag („Token“) und erhält dafür eine Lizenz, welche je nach Umfang unterschiedlich ausgestaltet werden kann und preislich variabel ist. Möglich wäre etwa die Lizenzierung unterschiedlicher Pakete für unterschiedliche Produkte. Diese Lizenz wird in die Blockchain eingefügt und ist für jedermann ersichtlich, transparent und beweisbar.

Solche Lizenzen könnten dann von den Lizenznehmern auch weiterveräußert werden und dies wäre wiederum in der Blockchain vermerkt. Der tatsächliche Lizenznehmer ist daher im Rahmen eines solchen Systems weltweit leicht als Rechteinhaber zu identifizieren.

Als Beispiel: Häufig sieht man Personen mit T-Shirts der NASA – woran liegt das? Das liegt daran, dass die NASA ein lockeres Lizenzierungssystem benutzt. Jeder kann eine Mail an die NASA richten und um eine Lizenz ansuchen. Auf der Website der NASA ist dieses System ersichtlich – man muss nur den Namen und das Logo der NASA unverändert verbreiten und sich an deren „Guidelines“ halten. Die NASA könnte das System jedoch stark vereinfachen, und über die Blockchain Lizenzpakete für T-Shirts, Taschen etc. anbieten. Lizenznehmer könnten sich online registrieren und zur Einhaltung der Guidelines verpflichten. Jeder und auch die NASA könnte dann selbst Einsicht in die Blockchain nehmen, um rechtmäßige Lizenznehmer zu identifizieren. Die mühsame Lizenzierung über eine E-Mail-Korrespondenz wäre ersetzt durch eine voll-automatische Lizenzierung mittels Blockchain.

Die hier genannten Möglichkeiten zum Einsatz der Blockchain im Markenrecht sind nur wenige Beispiele der unzähligen Einsatzmöglichkeiten einer Blockchain speziell im rechtlichen Bereich. Die Digitalisierung wird bestimmt auch im Recht Einzug halten – wie stark die Blockchain in der Rechtsbranche angenommen wird, das wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Dr. Oliver Peschel ist Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Markenrechtsplattform "easybrands" unter www.easybrands.at. Dr. Oliver Peschel ist Experte im IP-Recht und betreut Klienten vor allem in den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Urheberrecht. Nähere Informationen zur Kanzlei gibt es unter www.peschel.at.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More