Digitaler Schiffbruch aus rechtlicher Sicht (Teil I)

Die Durchsetzung von Forderungen und Rechten wird in einem internationalen Umfeld schnell komplex und damit auch teurer.

Digitalisierung bedeutet gleichzeitig auch Globalisierung. Heute wird bei Projekten im Digitalbereich vielfach grenzüberschreitend gearbeitet. Kunden setzen bei IT-Projekten oft bewusst auf ein Near- oder Offshoring bei der Entwicklung, dies kann verschiedene Gründe haben, meist steht der Kostenfaktor im Vordergrund. Manchmal ist sich der Kunde aber gar nicht bewusst, dass ein Teil der Leistungen im Ausland erbracht werden, dies kann beispielweise der Fall sein, wenn ein Entwicklungsunternehmen via Subunternehmer oder einer Tochtergesellschaft im Ausland entwickelt. Des Weiteren wird es auch immer beliebter Freelancer – oft über Matching – Plattformen – zu engagieren und sich somit kurzfristig zusätzliche Kapazitäten einzukaufen oder einfach auf einen günstigen und weltweiten Pool von Fachkräften zu zugreifen.

Digitalisierung bedeutet gleichzeitig auch Globalisierung. Heute wird bei Projekten im Digitalbereich vielfach grenzüberschreitend gearbeitet. Kunden setzen bei IT-Projekten oft bewusst auf ein Near- oder Offshoring bei der Entwicklung, dies kann verschiedene Gründe haben, meist steht der Kostenfaktor im Vordergrund. Manchmal ist sich der Kunde aber gar nicht bewusst, dass ein Teil der Leistungen im Ausland erbracht werden, dies kann beispielweise der Fall sein, wenn ein Entwicklungsunternehmen via Subunternehmer oder einer Tochtergesellschaft im Ausland entwickelt. Des Weiteren wird es auch immer beliebter Freelancer – oft über Matching – Plattformen – zu engagieren und sich somit kurzfristig zusätzliche Kapazitäten einzukaufen oder einfach auf einen günstigen und weltweiten Pool von Fachkräften zu zugreifen.

In all diesen Fällen setzt sich der Kunde zusätzlichen Rechtsrisiken aus. Die Durchsetzung von Forderungen und Rechten wird in einem internationalen Umfeld schnell komplex und damit auch teurer. Vor allem wenn der Kunde direkt Leistungen im Ausland einkauft, muss er sich den Risiken bewusst sein, in dieser Konstellation kann er nicht zuerst auf einen lokalen Vertragspartner greifen, wie wenn er bspw. eine lokale Agentur beauftragen hätte. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Auftragnehmer, so müssen sie sich bewusst sein, dass sie sich bei einem Rechtsstreit plötzlich vor einem Gericht in einem anderen Land, mit einem fremden Rechtssystem und oft einer fremden Sprache wiederfinden können.

IT & Digitalisierungs-Projekte mit erhöhtem rechtlichen Risiko

Gerade IT Projekte laufen oft nicht ganz nach Plan und bergen ein erhöhtes Risiko für einen Rechtsstreit. Beide Parteien sind daher gut beraten, wenn sie sich vor Vertragsschluss auf eine Regelung einigen, welche dem Projektumfang und dem internationalen Kontext Rechnung trägt.

Die wichtigen vertraglichen Regelungen zum Gerichtstand und anwendbaren Recht finden sich meist in den Schlussbestimmungen. Diese Schlussklauseln finden als Standardklauseln aber oft wenig Beachtung und werden gar nicht genauer geprüft. Nachfolgend werden Themen besprochen, welche sich gerade in diesen Klauseln finden. Natürlich gibt es daneben noch weitere wichtige Themen, wie bspw. IP – Rechte, der Beitrag fokussiert sich jedoch auf verfahrensrechtliche Themen.

Erste rechtliche Massnahme – Eskalationsverfahren

Als erste Massnahme sollte ein klares Eskalationsverfahren vereinbart werden, damit die Parteien nicht sofort vor dem Richter landen. Ist der Vertrauensverlust bereits zu gross, können natürlich aussergerichtliche Schritte zur reinen Formsache verkommen, besteht aber zumindest noch eine Chance auf eine einvernehmliche Einigung, können entsprechende Regelungen helfen, die Gegenseite zumindest einmal an den Verhandlungstisch zu bekommen. Eine sinnvolle Projektorganisation sieht bereits ein Eskalationsverfahren auf Projektebne vor, auf welchem dann ein Streitbeilegungsverfahren anschliessen kann. So kann vereinbart werden, dass ein Streit an die jeweilige Geschäftsleitung eskaliert werden muss und diese dann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen haben. In IT – Streitigkeiten kann es zudem sinnvoll sein, sich bereits vorgängig auf einen Gutachter oder technischen Experten zu einigen, der im Streitfall eine neutrale Beurteilung vornimmt, welche anschliessend als Diskussionsgrundlage dienen kann. Im nächsten Schritt könnte zusätzlich ein Mediationsverfahren vereinbart und erst danach stünde den Parteien der Weg an ein Gericht oder Schiedsgericht offen.

 

Schiffbruch bei der Digitalisierung - Rechtliche Eskalationsstufen
Ordentliches Gericht vs. Schiedsgericht vs. Mediationsverfahren von Yves Gogniat

 

Ordentliches Gericht vs. Schiedsgericht vs. Mediationsverfahren

Um ein Gerichtsverfahren zu verhindern, bietet sich die vorgängige Durchführung eines Mediationsverfahren an. Ein Mediator kann zwar kein verbindliches Urteil fällen, aber er kann vermitteln und versuchen die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Bei der Wahl des Mediators sind die Parteien frei und können gemeinsam einen Experten bestimmen. Bei IP Streitigkeiten bietet sich allenfalls eine Mediation via WIPO an, welche einen Zugriff auf ein breites Expertennetzwerk bietet.

Führt dies zu keinem Ergebnis, können die Parteien entweder ein staatliches Gericht oder ein Schiedsgericht (Privatgericht) bestimmen, um eine richterliche Klärung zu erhalten. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede kurz erläutert.

 

Gericht Schiedsgericht Mediation
Beide Parteien müssen dem Verfahren zustimmen  

Nein

 

Ja

 

Ja

Die Parteien können den Richter/Mediator selbst bestimmen  

Nein

 

Ja

 

Ja

Herbeiführung einer verbindlichen Entscheidung  

Ja

 

Ja

 

Nein

Das Verfahren ist geheim Nein Ja Ja
Effiziente Streiterledigung in internationalen Verfahren  

Nein

 

Ja

 

Ja

Die Parteien können die Verfahrensregeln selbst bestimmen  

Nein

 

Ja

 

Ja

Die Möglichkeit den Entscheid anzufechten Ja Limitiert n.a.
Internationale Vollstreckung Limitiert Ja n.a.

 

Die Tabelle wird im zweiten Teil im Detail erläutert.

Yves Gogniat ist Experte für Informations- und Technologierecht mit den Schwerpunkten Datenschutz und IT-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Er verfügt über ein breites Wissen in den Bereichen Blockchain-Technologie, Krypto-Währungen und hat seine Erfahrungen in verschiedenen Kanzleien sowie in der öffentlichen Verwaltung gesammelt.

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