Markenanmeldung – Wie kann ich Logos und Namen schützen?

Logos und Namen als Marken rechtzeitig schützen lassen

Im Markenrecht gilt „first come, first serve“. Die ältere Marke genießt daher grundsätzlich Vorrang. Es ist daher wichtig, Namen und Logos als Marken schützen zu lassen. Markenanmeldungen müssen jedoch gut durchdacht sein.

Markenrecht und Start-Ups

Markenrecht gewinnt weltweit immer stärker an Bedeutung. Oft lassen sich Ideen nicht schützen, daher ist der Schutz des Logos und des Namens eines Produkts besonders wichtig. Start-Ups werden sich der Bedeutung einer starken Marke mehr und mehr bewusst, denn oft ist eine starke Marke das einzige oder wichtigste Unterscheidungsmerkmal zur Konkurrenz. Markenanmeldungen gilt es jedoch sorgfältig zu planen, um einen soliden und sicheren Markenschutz zu erlangen.

Markenrecht Basics

Grundsätzlich ist der Schutz eines Namens und Logos nur dann möglich, wenn dieses Unternehmenskennzeichen als Marke registriert wird. Dafür ist eine Markenanmeldung beim jeweiligen Markenamt notwendig. Im wesentlichen wird bei Markenanmeldungen zwischen Wortmarken (reiner Text), Bildmarken (Logos) und Wortbildmarken (Kombination aus Logo und Wort) unterschieden. Welche Markenart sinnvoll ist, sollte mit professioneller Begleitung entschieden werden.

Der erste Schritt ist die Findung eines Namens oder eines Logos. Der Name oder das Logo sollten unterscheidungskräftig sein – je fantasievoller und kreativer, desto besser. Hebt sich die Marke nicht von bestehenden Marken deutlich ab, ist mit Problemen im Verfahren der Markenanmeldung zu rechnen. Im schlimmsten Fall droht ein „Rebranding“.

Leider kommt es vor, dass Produkte völlig neu gebrandet werden müssen, da man sich zuvor nicht ausreichend mit dem Markenschutz befasst hat. Das ist besonders dann störend und kostspielig, wenn sich das Unternehmen bereits im Launch oder Pre-Launch befindet. Diese Probleme lassen sich vermeiden, wenn man eine unterscheidungskräftige Marke wählt und vorab prüfen lässt, ob es bereits ähnliche Marken gibt. Als erster „Schnelltest“ eignet sich eine Google-Suche der geplanten Marke durchaus – auf eine professionelle Markenrecherche und Prüfung sollte jedoch keinesfalls verzichtet werden.

Wenn das Unternehmenskennzeichen gefunden wurde, muss überlegt werden, wofür die „brand“ verwendet werden soll. Eine Marke muss in Klassen nach der sogenannten „Nizza-Klassifikation“ eingetragen werden. Jede Klasse stellt eine eigene Gruppe an Waren oder Dienstleistungen dar und diese müssen im Anmeldeverfahren genau angegeben werden. Ein Unternehmen sollte sich daher Gedanken machen, wofür das Logo oder der Name im Geschäftsleben verwendet werden sollen.

Um Spielraum für zukünftige Entwicklungen der Marke zu behalten, sollte die Klassen-Einschränkung nicht zu eng erfolgen. Eine zu breite Eintragung ist auch nicht zu empfehlen, da mehr Klassen auch mehr Kosten im Anmeldeverfahren bedeuten. Die Klassifizierung muss daher gründlich durchdacht sein.

Markenanmeldung national und international

Marken gelten nur territorial – das bedeutet, dass die Marke nur in dem Staat Schutz genießt, in dem sie eingetragen wurde.

In Deutschland muss die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingebracht werden. Die Gebühren starten ab EUR 290 und beinhalten bereits drei Klassen.

In Österreich ist das Österreichische Patentamt (ÖPA) zuständig. Markenanmeldungen inklusive drei Klassen kosten hier an Gebühren ab EUR 280.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz verlangt Gebühren ab CHF 550 für eine Markenanmeldung mit drei Klassen.

Möchte man eine Marke gleich auf dem Gebiet der gesamten EU schützen lassen, ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine Markenanmeldung inklusive nur einer Klasse kostet hier ab EUR 850.

Wünscht man eine internationale Markenanmeldung, sind die Kosten deutlich höher. Diese richten sich nach der Anzahl der Länder und können schnell einen hohen 5-stelligen Betrag ausmachen. Zuständig für internationale Markenanmeldungen ist das Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO). Derzeit ist es möglich, eine Marke über das WIPO in über 100 Ländern anzumelden. Voraussetzung für eine internationale Markenanmeldung am WIPO ist eine Basismarke. Diese Basismarke muss bereits national oder am EUIPO registriert bzw zumindest angemeldet worden sein.

Anmeldeverfahren

Hat man sich die Marke, die Waren- und Dienstleistungen sowie das Amt der Eintragung überlegt, muss die Anmeldung formell korrekt eingebracht werden. Im besten Fall kommt es weder zu Beanstandungen des Amts noch von Dritten und die Marke wird registriert. Sollte es zu Beanstandungen oder Widersprüchen anderer Markeninhaber kommen, kann sich die Eintragung stark verzögern. Gibt es keine Probleme, ist die Marke in der Regel in 1-3 Monaten registriert. Noch etwas schneller geht es bei „fast-track-Verfahren“.

Bei erfolgreicher Registrierung wirkt der Schutz zurück auf den Tag der Anmeldung. Die Marke ist für 10 Jahre geschützt und kann nach 10 Jahren verlängert werden.

Markenüberwachung

Gute Marken werden oft kopiert – dies kann man als Kompliment auffassen, ist jedoch meist stark geschäftsschädigend. Unternehmen investieren viel Geld in die Entwicklung einer Marke, daher sollte diese Marke auch nur diesem Unternehmen vorbehalten sein.

Es gilt daher, die Marke zu überwachen und vor etwaigen Nachahmern zu schützen. Hier empfiehlt es sich, eine professionelle Markenüberwachung zu beauftragen. Im Rahmen dieser Markenüberwachung werden Markenregister regelmäßig auf ähnliche Anmeldungen überprüft und gegebenenfalls kann dann ein Widerspruch gegen ähnliche Markenanmeldungen eingelegt oder ein Gerichtsverfahren angestrengt werden. So können Unternehmen verhindern, dass verwechslungsfähige fremde Marken registriert und verwendet werden.

Dr. Oliver Peschel ist Rechtsanwalt in Wien und Gründer der Markenrechtsplattform "easybrands" unter www.easybrands.at. Dr. Oliver Peschel ist Experte im IP-Recht und betreut Klienten vor allem in den Bereichen Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht und Urheberrecht. Nähere Informationen zur Kanzlei gibt es unter www.peschel.at.

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